Fördermittel:
Energetischer Fachplanung
und Baubegleitung WG

Vor Beginn der Planungen empfehlen wir eine Energieberatung und die Erstellung eines individuelleb Sanierungsfahrplans (iSFP), der Ihre Zuschüsse um 5 % erhöht und den Höchstbetrag der Einzelmaßnahme auf 60.000 € verdoppelt.

Für BEG-Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenster, Haustüren, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung sind eine energetische Fachplanung sowie eine Baubegleitung erforderlich. Diese Leistungen werden zu 50 % vom BAFA gefördert.

Es sind zusätzliche Fördermöglichkeiten der Landeshauptstadt München (FKG) möglich.

Bevor der Antrag gestellt wird, müssen die Angebote der Sanierungsfirmen geprüft Form einer technischen Projektbeschreibung (TPB) eingereicht werden. Während der Baubegleitung wird die korrekte und förderkonforme Ausführung der Arbeiten sichergestellt.

Nach Abschluss der Sanierung erstellen wir den technischer Projektnachweis (TPN), der die Umsetzung und die Rechnungen überprüft. TPB und TPN müssen von einem Energieeffizienzexperten erstellt werden – diese Leistung übernehmen wir gerne für Sie.

Auch bei Eigenleistungen bestätigen wir die fachgerechte Durchführung sowie die Materialkosten.

So funktioniert der Prozess -
vom Antrag bis zur Auszahlung:

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan: Durchführung einer umfassenden Energieberatung und Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Bestandsaufnahme Ihres Sanierungsvorhabens: Detaillierte Erfassung der aktuellen Gebäudesituation und Planung der Maßnahmen.

Fachplanung und energetisches Gesamtkonzept: Erstellung eines umfassenden energetischen Gesamtkonzepts, das Lüftungskonzept, Luftdichtheitskonzept und Wärmebrückenkonzept beinhaltet.

Angebotseingang: Einholung der Angebote von Handwerksfirmen durch den Bauherrn.

Prüfung der Angebote: Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote.

Lieferungs- und Leistungsvertrag: Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags zwischen Bauherr und Handwerksbetrieb.

Technische Projektbeschreibung (TPB): Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den Energieeffizienzexperten.

Registrierung und Antragstellung beim BAFA: Einreichen des Förderantrags und Registrierung des Projekts beim BAFA.

Zuwendungsbescheid vom BAFA: Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BAFA mit den bewilligten Fördermitteln.

Umsetzung der Maßnahmen: Durchführung der Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 36 Monaten.

Baubegleitung: Mindestens eine Vor-Ort-Begehung vor Abschluss der Baumaßnahmen, um die förderkonforme Umsetzung sicherzustellen.

Rechnungen und Nachweise: Zusammenstellung aller Rechnungen und erforderlichen Nachweise.

Technischer Projektnachweis (TPN): Erstellung des technischen Projektnachweises durch den Energieeffizienzexperten.

Rechnungsbegleichung: Bezahlung aller Rechnungen durch den Bauherrn.

Verwendungsnachweis: Einreichen des Verwendungsnachweises beim BAFA.

Auszahlung der Förderung: Auszahlung der Zuschüsse und der Förderung für die Baubegleitung.

Förderung BEG-Einzelmaßnahmen 
Wohngebäude im Überblick

15% Förderung

Einzelmaßnahmen werden zu 15% vom BAFA bezuschusst.

 

5% ISFP-Bonus

zusätzlicher Zuschuss von 5%, falls ein Individueller Sanierungsfahrplan ausgestellt wurde

60.000 €  Invest

mit einem iSFP erhalten Sie pro Wohneinheit und Jahr max. Invest 60.000€ (ohne iSFP 30.000€)

50% Baubegleitung

Die Leistungen des Energieberaters (Baubegleitung) werden zu 50% erstattet (max. 5.000€ EFH, 20.000€ MFH).

Münchner Förderprogramm 
Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Die Landeshauptstadt München hat das neue Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude FKG entwickelt.

 Unter bestimmten Voraussetzungen gemäß des Richtlinienheftes unterstützt die Stadt München Ihre Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Stadtgebiets mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten. 

Zu den Voraussetzungen zählen u.a. ein individueller Sanierungsfahrplan, in dem eine Schritt-für-Schritt Sanierung mindestens zum Effizienzhaus EH55 bis spätestens im Jahr 2035 dargestellt wird. 

Zudem sind die Maßnahmen an eine Förderung aus der BEG Richtlinie gebunden.

Der Fördersatz beträgt derzeit: 

10 %  für alle "Einzelmaßnahmen - Effizienzmaßnahmen"

15 %  für alle "Einzelmaßnahmen - Heizungstausch"

20 % bei Sanierung zu einem Effienzhaus Standard

20 % für Energtische Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen                                                                          bis zu 1000 € (EFH und ZFH), sowie 400 € / WE bis zu 4000 €

Die Zuschüsse des FKG stocken die Förderung der Einzelmaßnahmen auf, wobei die Summe aller Förderungen auf 60 % begrenzt ist.

 

Ich bin als eingetragener Energie-Effizienz-Experte für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)bei der Deutschen Energie Agentur (DENA) zugelassen.

 Zudem bin ich Mitglied im GIH-Verband , der Interessenvertretung unabhängiger Energieberater.

Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Ihre Daten und Angaben sind bei uns sicher und werden ausschließlich für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln verwendet. 

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